Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat eine Broschüre "Heben und Tragen ohne Schaden" herausgebracht, in der auf die Belastung der Lendenwirbelsäule speziell beim Heben und Tragen hingewiesen wird.
In der Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales werden vom Arbeitgeber geeignete Maßnahmen zur Reduzierung der körperlichen Belastung bei der manuellen Lasthandhabung und der Einsatz von Hebehilfen gefordert, PDF-Version oder HTML-Version.
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) regelt für alle Tätigkeitsbereiche die grundlegenden Arbeitsschutzpflichten des Arbeitgebers, die Pflichten und die Rechte der Beschäftigten sowie die Überwachung des Arbeitsschutzes nach diesem Gesetz. Der Arbeitgeber ist hiernach verpflichtet, Maßnahmen zum Gesundheitsschutz der Beschäftigten durchzuführen, PDF-Version oder HTML-Version.
Die VBG als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung zusammen mit der Vereinigung der Metall-Berufsgenossenschaften, Maschinenbau- und Metall-Berufsgenossenschaft, Hütten- und Walzwerks-Berufsgenossenschaft, Berufsgenossenschaft Metall Nord Süd haben eine Informationsbroschüre zum Thema "Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Transport- und Lagerarbeiten" herausgebracht. Hier wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass das Heben schwerer Lasten von Hand zu hohen Druck- und Biegebelastungen der Wirbelsäule führen kann und wenn möglich vermieden werden soll.
In der Berufskrankheitenverordnung sind Anhaltspunkte für ein erhöhtes Risiko bandscheibenbedingter Erkrankungen gegeben:
Tätigkeit Frauen Männer
Beidhändiges Heben 10 kg 20 kg
Einhändiges Heben 5 kg 10 kg
Beidhändiges Umsetzen 20 kg 30 kg
Einhändiges Umsetzen 5 kg 10 kg
Beidseitiges Tragen neben dem Körper
auf den Schultern oder dem Rücken 20 kg 30 kg
Tragen vor oder einseitig neben dem Körper 15 kg 25 kg
Um die Lastgewichte zu reduzieren und die Bandscheiben beim Heben, Umsetzen und Transportieren zu entlasten, sollten Hebehilfen wie Sackkarren, Schlauchheber oder Hubwagen zum Einsatz kommen.
Bei den meisten Tätigkeiten gibt es im Allgemeinen eine richtige und eine falsche Methode. Aber selten ist der Unterschied so eindeutig wie beim Heben schwerer Gegenstände und Produkte. Wenn nämlich in diesen Fällen einige bestimmte Grundregeln nicht eingehalten werden, kann dieses schlimme Folgen haben. Ein wichtiges Hilfsmittel für richtiges Heben sind Vakuumhebegeräte. Für ihre Anwendung sprechen viele Gründe. Sie liegen in der Ergonomie, Qualitätssicherung und Zeiteinsparung.
Das manuelle Handhaben von Gegenständen gegen die Schwerkraft ist Alltagsroutine, zählt aber überall zu den unbeliebten Tätigkeiten. Das hat in erster Linie gesundheitliche Gründe. Immerhin beträgt die Belastung der 5. Lendenwirbelscheibe beim Heben einer Last von 600 N und einem Rumpfbeugewinkel von 400 etwa 4 kN. Die ertragbare statische Belastung der menschlichen Wirbelsäule liegt bei etwa 6 kN. Es gibt Arbeitsplätze in Lagerbereichen und bei der Maschinenbeschickung, wo in einer Schicht nicht selten mehrere Tonnen bewegt werden müssen. Etwa 80 % der Bundesbürger erwerben im Laufe ihres Lebens ein Rückenleiden durch falsches oder zu schweres Heben. Allein aus dieser Sicht ist schon gut begründbar, warum in den letzten Jahrzehnten handgesteuerte Manipulatoren und Hubwerke aller Art zunehmend Verbreitung finden.
Zur Entlastung der Wirbelsäule und der Bandscheiben und zur Vorbeugung von Rückenerkrankungen sollten - wenn möglich - Hebehilfen eingesetzt werden. Die Hebehilfe sollte das von der Person zu hebende Gewicht reduzieren und ungünstige, gebeugte Körperhaltungen vermeiden. Diese Präventivmaßnahmen reduzieren den Krankheitsausfall in Unternehmen in Folge von Bandscheibenvorfällen und Rückenbeschwerden.
Herausgeber: BG Bau - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
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Merkblatt Heben, Tragen und Transport von Hand
Herausgeber: BG RCI - Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie
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Herausgeber: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
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Herausgeber: Bayerisches Landesamt für Arbeitsschutz, Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik
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Herausgeber: UKBW Unfallkasse Baden-Württemberg
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Herausgeber: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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