UVV-Prüfung

Betreiben von Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb

In den Unfallverhütungsvorschriften BGR 500 – enthalten in den DGUV Regeln 100-500 – fordert der Gesetzgeber, dass Vakuum-Lastaufnahmemittel einmal jährlich von einer befähigten Person überprüft werden müssen.

Selbstverständlich sichert diese Maßnahme auch die Einsatzbereitschaft und somit Ihren Materialfluss bzw. Produktionsprozess. Ebenso übernehmen wir das Terminmanagement, entsprechende Abnahmetermine können also nicht mehr vergessen werden und die Terminkoordination erfolgt dann durch unsere Serviceabteilung.

Ihre Vorteile:

+  Günstige Pauschalpreise 

+  Service aus einer Hand

+  Qualifiziertes Fachpersonal 

+  Ersatzteile vor Ort 


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AERO-LIFT Vakuumtechnik GmbH
Turmstraße 1, 72351 Geislingen-Binsdorf
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