Durch den großen Vakuumspeicher wird auch bei einem Ausfall der Energieversorgung die Last noch sicher gehalten. Die elektronische Warneinrichtung überwacht die Stromversorgung des Vakuumhebers und warnt mit einer Sirene bei einem Stromausfall. Vom Gesetzgeber ist eine Mindesthaltezeit von 5 Minuten für Vakuumheber vorgeschrieben.
Bei Vakuumhebern mit Gebläse für luftdurchlässige Transportgüter gibt es eine Ausnahme, hier muss ein Gebläse mit Sicherheitsnachlaufschwungmasse oder Batteriepufferung verwendet werden. Bei einem Stromausfall warnt ebenfalls eine Sirene. Vom Gesetzgeber ist hier eine Mindesthaltezeit vorgeschrieben.