Welche Vorschriften gelten für die Hersteller von Vakuumhebern?

 

Vakuumheber sind "Lose Lastaufnahmemittel". Für den Hersteller ist die EN 13155-2013 Krane – Lose Lastaufnahmemittel bindend, sowie die EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Anhang II A.

 

Weitere Vorschriften sind: 

  • EN ISO 12100 Teil 1 und 2 Sicherheit von Maschinen und Anlagen
  • EN 61000-6-3 Elektromagnetische Verträglichkeit
  • EN 55024 Einrichtungen der Informationstechnik, Störfestigkeitseigenschaften, Grenzwerte und Prüfverfahren
  • EN 33404-3 Akustische Gefahrensignale
  • EN 842 Optische Gefahrensignale
  • EN 1005 – 2 Manuelle Handhabung von Gegenständen
  • EN 60 204 – 1 Elektrische Ausrüstungen für Industriemaschinen 

Welche Vorschriften gelten für die Hersteller von Vakuumschlauchhebern?

 

Für Vakuumschlauchheber gilt die EN 14238:2004 "Handgeführte Manipulatoren" sowie die EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Anhang II A und die EN 61000-6-3 Elektromagnetische Verträglichkeit.


Welche Vorschriften gelten für die Betreiber von Vakuumhebern?

 

Für die Betreiber von Vakuumhebern und Vakuumhebegeräten sind die Richtlinien der Berufsgenossenschaften nach DGUV Regel 100-500 / BGR 500 vorgeschrieben. Die berufsgenossenschaftlichen Richtlinien schreiben beispielsweise vor, dass ein Vakuumheber nach längstens einem Jahr durch einen Sachkundigen überprüft werden muss.

Haben Sie Interesse an einer jährlichen Überprüfung Ihres Vakuumhebers?

Wir schicken Ihnen gern ein unverbindliches Angebot. 

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Gibt es besondere Vorschriften für Vakuumheber auf Baustellen?

 

Ja, da der Gesetzgeber von einem erhöhten Gefährdungspotential auf Baustellen ausgeht, gibt es hier in der EN 13155 eine zusätzliche Vorschrift für den Baustelleneinsatz.

Vakuumheber auf Baustellen benötigen eine zusätzliche formschlüssige Halteeinrichtung oder ein Zweikreissystem.

Gesetzestext EN 13155 5.2.2.8
Vakuumheber, die bestimmungsgemäß für den Einsatz auf Baustellen vorgesehen sind, müssen mit einer zweiten formschlüssigen Halteeinrichtung ausgerüstet sein, oder das Reservevakuum einschließlich Rückschlagventil muss zweifach vorhanden sein. Jedes Reservevakuum muss mit einem getrennten Satz von Vakuumtellern verbunden sein. Jeder Satz der Vakuumteller muss die Anforderungen aus 5.2.2.1 erfüllen.

Ein Beispiel für ein Baustellengerät ist der Vakuum-Paneelheber Typ CLAD-BOY mit einer formschlüssigen Halteeinrichtung:


Gurtsicherung Dachversion
Gurtsicherung Wandversion


Was ist nach der EN 13155 für Vakuumheber vorgeschrieben?

 

  • Mindestens die doppelte Tragfähigkeit am Ende des Arbeitsbereichs
  • Druckmesseinrichtung (Vakuummeter, Vakuumanzeige) mit Kennzeichnung des Arbeits- und Gefahrenbereichs
  • Die Anzeige muss für den Bediener oder Kranführer in seiner normalen Arbeitsposition vollständig einsehbar sein.
  • Vakuumheber mit Vakuumpumpe benötigen einen Vakuumspeicher, Reservevakuum und ein Rückschlagventil
  • Vakuumhebern mit Venturisystem, Ejektor benötigen einen Druckreservetank oder einen Vakuumreservetank und ein Rückschlagventil
  • Vakuumheber mit Gebläse müssen eine Sicherheits-Nachlaufschwungmasse oder eine Batteriepufferung besitzen
  • Bei selbstansaugenden Vakuumhebern z.B. Vakuumheber Typ BASIC-LIFT muss bei der maximalen Last ein Reservehub von mindestens 5 % des gesamten Kolbenhubs vorhanden sein.
  • Eine selbsttätig wirkende Warneinrichtung zur Überwachung der Energieversorgung (Strom, Batteriespannung oder Druckluft) und des Vakuumpegels bei Erreichen des Gefahrenbereichs muss verwendet werden. Mit dem Einschalten des Vakuumhebers muss die Überwachung automatisch aktiviert werden. Die Signalisierung muss optisch oder akustisch erfolgen.
  • Bei einem Energieausfall muss die Last noch mindestens 5 Minuten gehalten werden.
  • Das Lösen der Last darf nur durch eine Zweifachbedienung möglich sein. AERO-LIFT verwendet hierzu Handschiebeventile mit Sicherheitsverriegelung oder Doppeldrucktaster für die Funktion Saugen/Lösen.
  • Bedientaster für Kipp- oder Drehbewegungen müssen ohne Selbsthaltung ausgeführt sein. D. h. nur solange der Taster betätigt wird darf eine Bewegung ausgeführt werden. Beim Loslassen des Tasters muss die Bewegung sofort stoppen "Totmannschaltung"
  • Die Saugplatten, Saugteller müssen der Form des Transportgutes angepasst sein.

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